Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme 2023

Wir erklären, wie Kunden der Stadtwerke Meiningen im Jahr 2023 von den Preisbremsen profitieren, die die Strom-, Gas- und Wärmekunden entlasten sollen.
Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden sollen Verbraucher entlasten
Unser Autor

Oliver

Plambeck

Experte für Energiewirtschaft

Die Bundesregierung hat infolge der enormen Preisanstiege an den Energiemärkten im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmenpakete zur Entlastung der Verbraucher auferlegt. Nach der Dezember-Soforthilfe, wonach Gas- und Wärmekunden im Jahr 2022 einen Zuschuss zu ihrem Dezember-Abschlag erhielten, gelten im Jahr 2023 nun die sogenannten Energiepreisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen.

Einfach gesagt, werden je nach Versorgungssparte Preisobergrenzen für einen gewissen Verbrauchsanteil festgelegt. Für den durchschnittlichen Haushaltskunden liegen diese Preise bei 40 Cent/kWh Strom, 12 Cent/kWh Gas und 9,5 Cent/kWh Wärme. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer und beziehen sich ausschließlich auf den Arbeitspreis. Die jeweiligen Grundpreise sind nicht gedeckelt.

Liegen die Kosten der Verbraucher über diesen Grenzen, greift für 80 % ihres Verbrauchs die Preisbremse. Den genauen Entlastungsbetrag ermitteln wir als Versorger für jeden Kunden individuell. Wer von den Preisbremsen betroffen ist, wird von uns bis März benachrichtigt.

So können Kunden der Stadtwerke Meiningen profitieren

Da unsere Preise unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Preisdeckel liegen, erhalten unsere Kunden für deren Strom- und Gaslieferung weitestgehend keine Entlastungen aus den Preisbremsen. Ausnahmen gibt es in Bezug auf unsere Gaskunden, die in einem Grundversorgungstarif beliefert werden, sowie vereinzelt auch Stromkunden, die beispielsweise einen Vertrag für Garten und Garage mit sehr niedrigem Grundpreis bei einem höheren Arbeitspreis haben. Deutlich profitieren werden unsere Fernwärmekunden. Da sich unsere Wärmepreise oberhalb der festgelegten Preisgrenze befinden, greift hier die Preisbremse.

Das sollten Privat- und Industriekunden jetzt tun

Haushalts- und kleine Gewerbekunden müssen nichts weiter unternehmen, ihnen werden die Entlastungsbeträge automatisch berechnet und gutgeschrieben. Eine Besonderheit besteht bei Industriekunden. Hier werden Entlastungskontingente unter Umständen erst freigegeben, wenn ein entsprechender Antrag beim Versorger vorliegt. Industriekunden sind daher gut beraten, wenn sie sich frühzeitig an ihren Ansprechpartner bei den Stadtwerken Meiningen wenden. Außerdem ist zu beachten, dass die Entlastungsbeträge auf 2 Mio. Euro pro Kunde, kumuliert auf alle Versorgungsarten und Abnahmestellen, gedeckelt sind. Sollte dieser Betrag überschritten werden, kann per Antrag der Sockelbetrag noch einmal erhöht werden. Details regeln die entsprechenden Gesetzestexte.

Die Energiepreisbremsen im Überblick

Strom

Verbrauchsgrenze< 30.000 kWh Jahresverbrauch> 30.000 kWh Jahresverbrauch
Preisdeckel40 Ct./kWh brutto (inkl. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben)13 Ct./kWh netto (ohne Netzentgelte, Umlagen und Abgaben)
Gedeckelter Verbrauchsanteil80 % der Jahresprognose70 % der Jahresprognose
Entlastung überSLP: reduzierte AbschlägeSLP: reduzierte Abschläge RLM: monatliche Abrechnung

Gas

Verbrauchsgrenze< 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch> 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch
Preisdeckel12 Ct./kWh brutto (inkl. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben)7 Ct./kWh netto (exkl. Netzentgelte, Umlagen und Abgaben)
Gedeckelter Verbrauchsanteil80 % der Jahresprognose70 % der Jahresprognose
Entlastung überSLP: reduzierte AbschlägeSLP: reduzierte Abschläge RLM: monatliche Abrechnung

Wärme

Verbrauchsgrenze< 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch> 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch
Preisdeckel9,5 Ct./kWh brutto (inkl. Umlagen und Abgaben)7,5 Ct./kWh netto (exkl. Umlagen und Abgaben)
Gedeckelter Verbrauchsanteil80 % der Jahresprognose70 % der Jahresprognose
Entlastung überTK: reduzierte AbschlägeTK: reduzierte Abschläge SVK: monatliche Abrechnung

Beispiel für die Berechnungssystematik

Ein Kunde mit 2.000 kWh Jahresverbrauch hat einen vertraglich vereinbarten Stromarbeitspreis von 50 Ct./kWh und einen Grundpreis von 120 €. Als Jahresbetrag müsste der Kunde regulär 1.120 € zahlen (2.000 kWh x 50Ct. zzgl. 120€).

Mit der Strompreisbremse wird der Entlastungsbetrag von 40 Ct. je Kilowattstunde auf 80 % seines Verbrauchs angewendet. Somit zahlt der Kunde für 1.600 kWh (80% von 2.000 kWh) den gedeckelten Preis und für die übrigen 400 kWh (20% von 2.000 kWh) den vertraglich vereinbarten Preis. Die Grundgebühr ist nicht gedeckelt und fällt im vertraglich vereinbarten Umfang an.

Rechnung:
1.600 kWh x 40 Ct. = 640€
400 kWh x 50 Ct. = 200 €
zzgl. 120 € Grundgebühr
ergibt 960 €

Der Kunde würde also im Jahr 2023 statt 1.120 € nur 960 € zahlen und somit einen Entlastungsbetrag von 160 € erhalten. Diesen kundenindividuellen Entlastungsbetrag muss der Versorger wiederum für jeden Kunden ermitteln und beantragen. Sofern die Ermittlung des Entlastungsbetrages vor dem Abrechnungsdatum erfolgt, werden die monatlichen Abschlagsbeträge direkt reduziert. Sollte das nicht der Fall sein, können nachträglich die Abschläge gesenkt werden. In jedem Fall wird auf der nächsten Abrechnung der Entlastungsbetrag separat ausgewiesen.

Kommentare

2 Kommentare zu „Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme 2023“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen