Mehr als 13.000 unserer Kundinnen und Kunden erhalten in den kommenden Tagen ihre Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2024. Erfahrungsgemäß gehen in den ersten Wochen nach Zustellung der Jahresrechnungen sehr viele Anfragen ein. Wir bitten daher um Verständnis, falls es im Kundenservice zu Wartezeiten kommt.
Das ist neu auf der Rechnung
Die Abrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr fällt erneut umfangreich aus. Neu ist die differenzierte Aufstellung von entstandenen Brennstoffemissionen und Kohlendioxid-Kosten für Gas- und Fernwärmekunden. Mit diesen Angaben kommen die Stadtwerke Meiningen den gesetzlichen Anforderungen aus dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) nach.
Kundinnen und Kunden, die Erdgas oder Fernwärme beziehen, finden auf ihrer Rechnung zwei abgegrenzte Zeiträume. Hintergrund ist das Auslaufen der befristeten Umsatzsteuersenkung von 7 Prozent, die bis einschließlich 31.03.2024 galt. Seit dem 01.04.2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Für Kundinnen und Kunden mit einem Stromvertrag berücksichtigt die Jahresabrechnung außerdem die angepassten Konditionen für die Stromversorgung zum 01.03.2024.
Hinweise zu den neuen Abschlägen 2025
Mit der Jahresabrechnung 2024 wird den Kundinnen und Kunden der Stadtwerke die neue monatliche Abschlagshöhe mitgeteilt. „Die neue Abschlagshöhe basiert auf dem Vorjahresverbrauch und den aktuell gültigen Konditionen für die Energie- und Wärmebelieferung“, erklärt Petra Schwanenberger, Teamleiterin Kundenservice bei den Stadtwerken. „In der Regel ist es nicht nötig, dass unsere Kundinnen und Kunden zusätzlich ihre Abschläge anpassen.“ Der neue Abschlag wird erstmalig am 28.02.2025 fällig. Sollte keine gültige Einzugsermächtigung vorliegen, kann dies bequem über das Kundenportal der Stadtwerke nachgeholt werden. Andernfalls werden Kundinnen und Kunden gebeten, ihren Dauerauftrag umgehend anzupassen bzw. pünktlich zur Fälligkeit zu überweisen. Auch am Automaten in unserem Kundencenter ist Bar- und Kartenzahlung möglich. Die Bankverbindung für ausstehende Guthabenauszahlungen kann jederzeit über das Kundenportal sowie auf den bekannten Kommunikationswegen bekannt gegeben werden.
Weitere Fragen & Antworten
Zahlreiche Antworten auf weitere allgemeine Fragen, beispielsweise zur Abschlagshöhe, Guthabenauszahlung und Nachzahlung, haben die Stadtwerke auf ihrer Webseite unter www.stadtwerke-meiningen.de/faq zusammengestellt. Hier findet sich auch eine umfangreiche Musterrechnung mit zahlreichen Erklärungen. Natürlich beantwortet auch der Kundenservice gerne telefonisch oder per E-Mail Fragen zur Abrechnung. Wichtig dabei ist die Angabe der Kundennummer, um Anliegen eindeutig zuzuordnen und schnell bearbeiten zu können. Viele Änderungen, wie beispielsweise die Bankverbindung, können außerdem unkompliziert und selbstständig über das Online-Kundenportal unter www.stadtwerke-meiningen.de/kundenportal vorgenommen werden.