Umsetzung der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der hohen Energiepreise ein milliardenschweres Maßnahmenpaket beschlossen. Gas- und Wärmekunden sollen durch die sogenannte Dezember-Soforthilfe möglichst schnell und pragmatisch entlastet werden.
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Oliver

Plambeck

Experte für Energiewirtschaft

Die Bundesregierung hat zur Abmilderung der hohen Energiepreise ein milliardenschweres Maßnahmenpaket beschlossen. Gas- und Wärmekunden sollen durch die sogenannte Dezember-Soforthilfe möglichst schnell und pragmatisch entlastet werden, bis die von der Politik angestrebten Energiepreisbremsen für das kommende Jahr greifen.

Für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 1.500.000 kWh, die zum 01.12.2022 einen aktiven Gas- und/oder Wärmeliefervertrag mit den Stadtwerken Meiningen haben, entfällt der zum 30.12.2022 fällig werdende Dezemberabschlag.

Die Stadtwerke Meiningen erhalten statt des Dezemberabschlags Ihrer Gas- und Wärmekunden eine Zahlung aus einem Sondervermögen des Bundes über die bundeseigene kfW-Bankengruppe. Diese sogenannten Entlastungsbeträge werden den jeweiligen Kundenkonten gutgeschrieben. Auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung werden Entlastungsbetrag und Dezemberhilfe transparent ausgewiesen und miteinander verrechnet.

Wie errechnet sich der Entlastungsbetrag?

Die Höhe des Entlastungsbetrags wird mithilfe einer vom Gesetzgeber festgelegten Formel ermittelt und deckt sich nicht zwangsläufig mit dem ausgesetzten Dezemberabschlag. Der Entlastungsbetrag auf der Jahresverbrauchsabrechnung berechnet sich wie folgt:

Für Gaskunden: (Jahresverbrauchsprognose x Preis zum 01.12.2022 + Grundpreis) geteilt durch 12 Monate

Für Wärmekunden: Höhe des Septemberabschlags x 120 %

Beispielrechnung für meiningen.gas

Da die Stadtwerke Meiningen 11 Abschläge pro Abrechnungsperiode verlangen, wird es zwangsläufig zu einer Abweichung zwischen dem üblichen Abschlagsbetrag und dem Gutschriftsbetrag kommen. Hier ein Beispiel zur Erläuterung:

Für einen Kunden mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im Tarif meiningen.gas errechnete sich zum Jahresbeginn der monatliche Abschlag folgendermaßen:

20.000 kWh (Jahresverbrauch) x 0,0733 €/kWh (Nettoarbeitspreis 7,33 Ct./kWh zum 01.01.22) + 132,00 € (Nettogrundpreis) ergibt 1.598,00 € (Nettojahrespreis) zzgl. 19 % USt.

Der Bruttojahrespreis von 1.901,62 € geteilt durch 11 Abschläge und auf volle Euro gerundet ergibt 173€ Abschlag/Monat.

Der Entlastungsbetrag wird auf Grundlage der zum 01.12.2022 gültigen Preise berechnet:

20.000 kWh (Jahresverbrauch) x 0,1057 €/kWh (Nettoarbeitspreis 10,57 Ct/kWh zum 01.12.22) + 132,00 € (Nettogrundpreis) ergibt 2.246,00 € (Nettojahrespreis) zzgl. 7 % USt.

Der Bruttojahrespreis von 2.403,22 € geteilt durch 12 ergibt 200,27 € Entlastungsbetrag (im Gegensatz zu 173 € Abschlagsbetrag).

Was muss ich als Kunde der Stadtwerke Meiningen tun?

  • Kunden, die ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nichts unternehmen. Die Stadtwerke Meiningen verzichten auf die Abbuchung des Dezemberabschlags für Gas und Wärme.
  • Kunden, die ihre Gas- und Wärmeabschläge monatlich an die Stadtwerke überweisen, können Ende Dezember einfach auf die Zahlung für Gas und Wärme verzichten.
  • Kunden, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten diesen für den Monat Dezember um den Betrag für Gas und Wärme kürzen.
  • Für Mieter, die keinen direkten Gas- oder Wärmeliefervertrag mit den Stadtwerken Meiningen haben, erfolgt die Abwicklung über den Vermieter. Hier gelten gesonderte Regelungen.

Wichtig zu wissen: Abschlagsbeträge für andere Sparten (Strom, Wasser, Abwasser) sind von der Dezember-Soforthilfe nicht betroffen und müssen wie gewohnt an die Stadtwerke gezahlt werden.

Bei Rückfragen ist unser Kundenservice gerne für Sie da!

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